Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Die Stadt Coburg gibt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass der vom Senat für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Bauwesen gebilligte Bebauungsplanentwurf Nr. 21/11 mit integriertem Grünordnungsplan vom 17.05.2023 für das Gebiet „Ehemaliges BGS-Gelände“ zwischen der Lauterer und Neustadter Straße mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den relevanten umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vom 06. Juni 2023 bis 14. Juli 2023 öffentlich ausliegt.

 

Im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 21/2 für das Gebiet „Bertelsdorfer Höhe“ vom 25.11.1993, soweit sie innerhalb des Geltungsbereiches des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 21/11 liegen, aufgehoben werden.

 

Belange der Gemeinde Lautertal sind hiervon nicht betroffen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 21/11 mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet “Ehemaliges BGS-Gelände“ (Neubau Klinikum Coburg) zur Kenntnis.

 

Einwände und Anregungen werden nicht vorgebracht.