Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Von Frau Petrich von der Arbeitsgemeinschaft Lebendige Itz wurden Maßnahmenvorschläge an den Quellbächen im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des natürlichen Rückhalts erarbeitet. Diese sind als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Der überwiegende Teil der Maßnahmen liegt auf Grundstücken, bei denen die Gemeinde Lautertal nicht Eigentümer ist. Kaufverhandlungen mit Grundstückseigentümern haben sich in letzter Zeit immer als sehr schwierig erwiesen.

 

Zudem macht es Sinn, zunächst die Maßnahmen anzugehen, die mit dem Förderprogramm „boden:ständig“ kombiniert werden können oder die Grundstücke gemeindliches Eigentum sind.

 


In Abstimmung mit Frau Petrich wurden deshalb folgende Maßnahmen priorisiert:

 

„Neukirchen-Stückäcker“ (größtenteils im gemeindlichen Eigentum)

 

Hier soll generell die Verrohrung rückgebaut und eine Reaktivierung zu einem naturnahen Gewässerverlauf erfolgen. Der private Eigentümer der Fl. Nr. 51 hat sich hierzu bereit erklärt. Flussabwärts befinden sich zwei gemeindliche Grundstücke, welche die Planung und Ausführung erleichtern.

 

„Neukirchen-Hutäcker“ (kombinierbar mit der geplanten Geländeverfüllung)

 

Der Gewässerverlauf soll naturnah umgestaltet werden, auf der Fl. Nr. 375 ist die Verfüllung des Erdaushubs der Baumaßnahme Bauhof geplant, in diesem Zuge kann man hier diese Maßnahme kostengünstig mit umsetzen, flussabwärts grenzen noch drei gemeindliche Grundstücke an  

 


„Oberlauter-Höflersberg“ (kombinierbar mit dem Projekt „boden:ständig“)

 

Hier handelt es sich um kein Fließgewässer, sondern um einen Trockengraben. Die Maßnahme boden:ständig beinhaltet die Reduzierung der Fließgeschwindigkeit sowie das Absetzen der Sedimente bei Regenereignissen. Viel mehr wird auch aufgrund der starken Neigung hier nicht umzusetzen sein.  

 

Die Maßnahmen wurden bei der Sitzung des Klima- und Umweltbeirates am 07.06.2023 vor Ort besichtigt und fachlich von Bauamtsleiter Peter Welz und Frau Petrich von der AG „Lebendige Itz“ erläutert.

 

Im Haushaltsjahr 2023 sind Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 EUR vorgesehen. Eine Umsetzung kann in Abhängigkeit begleitender Maßnahmen „Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ erfolgen.

 

Es wurde folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.:

 

„Der Gemeinderat möge beschließen:

 

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung der Maßnahmen „Neukirchen-Stückäcker“, „Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.“

 

(JA-Stimmen: 7                       NEIN-Stimmen: 0)

 

Aus der Beratung:

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb teilt mit, dass in diesem Jahr nicht mehr mit einer Durchführung der Maßnahme zu rechnen ist, da andere Bauvorhaben Priorität genießen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung der Maßnahmen „Neukirchen-Stückäcker“, „Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen.