Sitzung: 05.07.2023 GR/081/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Sachverhalt:
Von Frau Petrich von der Arbeitsgemeinschaft Lebendige Itz wurden
Maßnahmenvorschläge an den Quellbächen im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung
des natürlichen Rückhalts erarbeitet. Diese sind als Dokumentenanhang
beigefügt.
Der überwiegende Teil der Maßnahmen liegt auf Grundstücken, bei denen
die Gemeinde Lautertal nicht Eigentümer ist. Kaufverhandlungen mit
Grundstückseigentümern haben sich in letzter Zeit immer als sehr schwierig
erwiesen.
Zudem macht es Sinn, zunächst die Maßnahmen anzugehen, die mit dem
Förderprogramm „boden:ständig“ kombiniert werden können oder die Grundstücke
gemeindliches Eigentum sind.
In Abstimmung mit Frau Petrich wurden deshalb folgende Maßnahmen
priorisiert:
„Neukirchen-Stückäcker“ (größtenteils im gemeindlichen Eigentum)
Hier soll generell die
Verrohrung rückgebaut und eine Reaktivierung zu einem naturnahen
Gewässerverlauf erfolgen. Der private Eigentümer der Fl. Nr. 51 hat sich hierzu
bereit erklärt. Flussabwärts befinden sich zwei gemeindliche Grundstücke,
welche die Planung und Ausführung erleichtern.
„Neukirchen-Hutäcker“ (kombinierbar mit der geplanten Geländeverfüllung)
Der Gewässerverlauf soll naturnah umgestaltet werden, auf der Fl. Nr.
375 ist die Verfüllung des Erdaushubs der Baumaßnahme Bauhof geplant, in diesem
Zuge kann man hier diese Maßnahme kostengünstig mit umsetzen, flussabwärts
grenzen noch drei gemeindliche Grundstücke an
„Oberlauter-Höflersberg“ (kombinierbar mit dem Projekt „boden:ständig“)
Hier handelt es sich um kein Fließgewässer, sondern um einen
Trockengraben. Die Maßnahme boden:ständig beinhaltet die Reduzierung der
Fließgeschwindigkeit sowie das Absetzen der Sedimente bei Regenereignissen. Viel
mehr wird auch aufgrund der starken Neigung hier nicht umzusetzen sein.
Die Maßnahmen wurden bei der Sitzung des Klima- und Umweltbeirates am
07.06.2023 vor Ort besichtigt und fachlich von Bauamtsleiter Peter Welz und
Frau Petrich von der AG „Lebendige Itz“ erläutert.
Im Haushaltsjahr 2023 sind Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 EUR
vorgesehen. Eine Umsetzung kann in Abhängigkeit begleitender Maßnahmen
„Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ erfolgen.
Es wurde folgender Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat
gefasst.:
„Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat beschließt die
Ausführung der Maßnahmen „Neukirchen-Stückäcker“,
„Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ und beauftragt die
Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel
sind bereitzustellen.“
(JA-Stimmen: 7 NEIN-Stimmen: 0)
Aus der
Beratung:
Erster
Bürgermeister Karl Kolb teilt mit, dass in diesem Jahr nicht mehr mit einer
Durchführung der Maßnahme zu rechnen ist, da andere Bauvorhaben Priorität
genießen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die
Ausführung der Maßnahmen „Neukirchen-Stückäcker“,
„Neukirchen-Hutäcker“ und „Oberlauter-Höflersberg“ und beauftragt die
Verwaltung mit der Ausarbeitung und Umsetzung. Entsprechende Haushaltsmittel
sind bereitzustellen.