Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Frau Corina Stelzner, Am Brunnen 1, 96486 Lautertal, beabsichtigt die Auffüllung eines Erdwalls um eine Muldenversickerung auf der Fl.-Nr. 430 Gemarkung Oberlauter.

 

Dieses Grundstück liegt im Außenbereich und ist deshalb gem. § 35 BauGB zu behandeln.

 

Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für diese Fläche eine landwirtschaftliche Nutzung vor.

 

Der Erdwall um die Muldenversickerung dient dem neu errichtetem Milchviehstall auf demselben Grundstück als Entwässerung.

 

Frau Stelzner besitzt eine landwirtschaftliche Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB.

 

Das Vorhaben wird aus Sicht der Verwaltung problematisch gesehen.

 

Aus den Planunterlagen geht kein Notüberlauf der Sickermulde hervor. Dadurch läuft bei gefüllter Sickermulde und anhaltendem Niederschlag dieses unkontrolliert über. Das Wasser verteilt sich dann auf die tieferliegenden, angrenzenden Grundstücke.

 

Aus Erfahrung wissen wir, dass der auf dem Grundstück vorhandene Ton-/Lehmboden nur schwach durchlässig ist und sich daher für die Versickerung schlecht eignet. Dieses bestätigt auch das dem Bauantrag beiliegende Bodengutachten. Darin wird der vorhandene Boden wie folgt beschrieben:

 

„Dementsprechend liegt eine mäßige bis geringe hydraulische Durchlässigkeit vor. Die Tonsteine fungieren auch als Grundwasserstauer.“

 

Das heißt, es wird in der Sickermulde nur eine geringe Menge des Niederschlagwassers versickern.

Bei langanhaltendem oder starkem Regen wird diese zwangsläufig und regelmäßig überlaufen.

 

Dem Bauantrag liegt auch keine Berechnung über das anfallende bzw. zu speichernde Niederschlagswasser bei.

 

Aus den vorgenannten Gründen kann dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden.

 

 

Aus der Beratung:

 

Bauamtsleiter Peter Welz erläutert aus technischer Sicht ausführlich die möglichen negativen Auswirkungen des Bauvorhabens.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Frau Corina Stelzner für die Auffüllung eines Erdwalls um eine Muldenversickerung auf der Fl.-Nr. 430/0 Gemarkung Oberlauter nicht zu.

 

Gemeinderätin Monja Bühling ist als persönlich Beteiligte von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.