Sitzung: 07.09.2023 GR/083/2023
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 7, Anwesend: 14
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 03.08.2023 beantragt Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein, neu über die Abschaltzeiten der Ortsbeleuchtung in der Gemeinde Lautertal zu entscheiden.
Mit weiterer E-Mail vom 15.08.2023 begründet und konkretisiert er seinen Antrag dahingehend, die Abschaltzeiten wieder von 01.00 Uhr bis 4.30 Uhr festzusetzen und somit den betreffenden Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.09.2022 aufzuheben.
Seinerzeit hatte der Gemeinderat beschlossen (Teilbeschluss):
„…die Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung
zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt festzulegen: Mo. - Sa.: 23.00 Uhr bis
04.30 Uhr, So. 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr (= Nacht von Sa. auf So.). Die Verwaltung
wird mit der Umsetzung beauftragt.“
Für die erfolgte Verkürzung der Einschaltzeiten der Ortsbeleuchtung fielen folgende Kosten an:
Angefallene Kosten für die Umstellung (einmalig): 2.723,77 €
Gebühr alte Einschaltzeiten: 5.013,73 € monatlich
Gebühr neue Einschaltzeiten: 4.356,78 € monatlich
Ersparnis somit: 656,95 € monatlich, 7.883,40 € jährlich.
Die entsprechenden Abrechnungen der SÜC sind als Dokumentenanhang beigefügt.
Herr Röder von der SÜC wurde beauftragt, folgende Punkte zu klären:
-
Welche Kosten würden für die erneute
Umstellung entstehen?
-
Wie hoch wären die monatlichen
Gebühren bei einer Umstellung auf die „alten“ Zeiten?
-
Wie schnell wäre eine Umstellung
realisierbar?
Urlaubsbedingt
steht die Antwort von Herrn Röder noch aus. Diese wird im Ratsinfoportal
eingestellt, sobald sie vorliegt.
Über den
Antrag von Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein hat der Gemeinderat zu entscheiden.
Auf die
Dokumentenanhänge wird verwiesen.
Aus der
Beratung:
Antragsteller Dr. Bernd Wicklein und die Befürworter tragen im
Wesentlichen vor, dass sich bezüglich der Versorgungssicherheit der Bevölkerung
positive Änderungen ergeben hätten. Dies sei nun mit dem Sicherheitsgefühl der
Bürger*innen neu abzuwägen. Nach Auffassung der Befürworter überwiege nun
eindeutig das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen, da die Versorgungssicherheit
inzwischen gewährleistet sei und somit das damalige Hauptargument für die
Verkürzung weggefallen sei.
Seitens der Gemeinderäte, die dem Antrag ablehnend gegenüberstehen,
wird vorgetragen, dass die bestehenden verkürzten Einschaltzeiten insbesondere
auf Schichtarbeiter und Benutzer des ÖPNV abgestimmt wurden. Vom
Abschaltzeitraum nach 23 Uhr sei in der Regel nur der private Bereich
betroffen. Es gebe lediglich vereinzelte Beschwerden aus der Bevölkerung über
die verkürzten Einschaltzeiten. Der überwiegende Teil der Bürger*innen würde
die bestehende Regelung mittragen. Gesehen wird auch das Einsparpotential bei
den Stromkosten und eine gewisse Vorreiterrolle der Gemeinde im Bereich von
Energieeinsparung. Argumentiert wird zudem, dass Tiere und Insekten nachts
verlängerte Ruhezeiten brauchen. Auch könne aktuell niemand verlässlich sagen,
dass die Versorgungssicherheit im kommenden Winter tatsächlich gegeben sei.
Ebenso sei eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da gerade im
Winter nur ganz vereinzelt Menschen nach 23 Uhr zu Fuß unterwegs sind. Diese
können mit einfachen Mitteln (Taschenlampe, Handy) Abhilfe schaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgenden Teil des Beschlusses vom 01.09.2022 aufzuheben:
„…die Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung
zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt festzulegen: Mo. - Sa.: 23.00 Uhr bis
04.30 Uhr, So. 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr (= Nacht von Sa. auf So.). Die
Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.“
Somit erfolgt die Umstellung auf die vorherigen Abschaltzeiten der Ortsbeleuchtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Diese sind wie folgt: täglich von 01.00 bis 4.30 Uhr