Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 7, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 03.08.2023 beantragt Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein, neu über die Abschaltzeiten der Ortsbeleuchtung in der Gemeinde Lautertal zu entscheiden.

 

Mit weiterer E-Mail vom 15.08.2023 begründet und konkretisiert er seinen Antrag dahingehend, die Abschaltzeiten wieder von 01.00 Uhr bis 4.30 Uhr festzusetzen und somit den betreffenden Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.09.2022 aufzuheben.

 

Seinerzeit hatte der Gemeinderat beschlossen (Teilbeschluss):

 

„…die Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt festzulegen: Mo. - Sa.: 23.00 Uhr bis 04.30 Uhr, So. 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr (= Nacht von Sa. auf So.). Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.“

 

Für die erfolgte Verkürzung der Einschaltzeiten der Ortsbeleuchtung fielen folgende Kosten an:

 

Angefallene Kosten für die Umstellung (einmalig): 2.723,77 €

Gebühr alte Einschaltzeiten: 5.013,73 € monatlich

Gebühr neue Einschaltzeiten: 4.356,78 € monatlich

Ersparnis somit: 656,95 € monatlich, 7.883,40 € jährlich.

 

Die entsprechenden Abrechnungen der SÜC sind als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Herr Röder von der SÜC wurde beauftragt, folgende Punkte zu klären:

 

-          Welche Kosten würden für die erneute Umstellung entstehen?

-          Wie hoch wären die monatlichen Gebühren bei einer Umstellung auf die „alten“ Zeiten?

-          Wie schnell wäre eine Umstellung realisierbar?

 

Urlaubsbedingt steht die Antwort von Herrn Röder noch aus. Diese wird im Ratsinfoportal eingestellt, sobald sie vorliegt.

 

Über den Antrag von Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein hat der Gemeinderat zu entscheiden.

 

Auf die Dokumentenanhänge wird verwiesen.

 

 

Aus der Beratung:

 

Antragsteller Dr. Bernd Wicklein und die Befürworter tragen im Wesentlichen vor, dass sich bezüglich der Versorgungssicherheit der Bevölkerung positive Änderungen ergeben hätten. Dies sei nun mit dem Sicherheitsgefühl der Bürger*innen neu abzuwägen. Nach Auffassung der Befürworter überwiege nun eindeutig das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen, da die Versorgungssicherheit inzwischen gewährleistet sei und somit das damalige Hauptargument für die Verkürzung weggefallen sei.

 

Seitens der Gemeinderäte, die dem Antrag ablehnend gegenüberstehen, wird vorgetragen, dass die bestehenden verkürzten Einschaltzeiten insbesondere auf Schichtarbeiter und Benutzer des ÖPNV abgestimmt wurden. Vom Abschaltzeitraum nach 23 Uhr sei in der Regel nur der private Bereich betroffen. Es gebe lediglich vereinzelte Beschwerden aus der Bevölkerung über die verkürzten Einschaltzeiten. Der überwiegende Teil der Bürger*innen würde die bestehende Regelung mittragen. Gesehen wird auch das Einsparpotential bei den Stromkosten und eine gewisse Vorreiterrolle der Gemeinde im Bereich von Energieeinsparung. Argumentiert wird zudem, dass Tiere und Insekten nachts verlängerte Ruhezeiten brauchen. Auch könne aktuell niemand verlässlich sagen, dass die Versorgungssicherheit im kommenden Winter tatsächlich gegeben sei. Ebenso sei eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da gerade im Winter nur ganz vereinzelt Menschen nach 23 Uhr zu Fuß unterwegs sind. Diese können mit einfachen Mitteln (Taschenlampe, Handy) Abhilfe schaffen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgenden Teil des Beschlusses vom 01.09.2022 aufzuheben:

 

„…die Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wie folgt festzulegen: Mo. - Sa.: 23.00 Uhr bis 04.30 Uhr, So. 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr (= Nacht von Sa. auf So.). Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.“

 

Somit erfolgt die Umstellung auf die vorherigen Abschaltzeiten der Ortsbeleuchtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Diese sind wie folgt: täglich von 01.00 bis 4.30 Uhr