Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Mit dem § 36k EEG 2021 verabschiedete die Bundesregierung eine neue Regelung, die es ermöglicht, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen.

 

Es ist vorgesehen, dass Anlagenbetreiber den Kommunen bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in Form einer Abgabe zahlen. Die geographische Grenze für die Vergütungsmöglichkeit liegt bei einer Entfernung von 2,5 Kilometer zur Windkraftanlage.

 

Die Umsetzung der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber freiwillig und erfordert eine vertragliche Regelung.

 

Hierfür hat sich die Gemeinde eines entsprechenden Mustervertrages bedient, welcher als Dokumentenanhang beigefügt ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt diesen Vertrag mit der Firma Uhl Windkraft Objekt 118 GmbH abzuschließen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Beteiligungsvereinbarung der Gemeinde Lautertal am Repowering Windpark Lautertal mit der Firma Uhl Windkraft Objekt 118 GmbH abzuschließen und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung des Vertrages.