Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Die Architekten und Ingenieure Baumann, Löwenstraße 15a, 96450 Coburg, haben einen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern auf der Fl.-Nr. 784/1 Gemarkung Unterlauter gestellt.

 

Durch den Bau der beiden Mehrfamilienwohnhäuser der Fa. Schopf & Teig auf der Fl.-Nr. 784 befindet sich dieses Bauvorhaben im Innenbereich und ist gemäß §34 Abs. 1 BauGB zu behandeln.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Lautertal sieht für die Fl.-Nr. 784/1 Gemarkung Unterlauter Wohnbaufläche vor.

 

Die Erschließung des Grundstücks über die Lauterburgstraße ist aktuell nicht gesichert:

1.       Das Grundstück grenzt nicht in ausreichender Breite an eine öffentliche Straße an.

2.       Man kreuzt in dem Bereich einen stark frequentierten Geh- und Radweg.

3.       Der Geh- und Radweg ist nicht für die Belastung durch die Baumaschinen und späteren An- und Abfahrverkehr durch die Anwohner geeignet.

4.       Der Regenwasserkanal in der Lauterburgstraße hat keine Kapazität, um die zusätzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben daher nicht zugestimmt werden.

 

 

Aus der Beratung:

 

Der Geschäftsleitende Beamte Cedric Lindner erörtert die baurechtlichen Grundlagen. Bauamtsleiter Peter Welz erläutert die technischen Fakten.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern“ auf der Fl.-Nr. 784/1 Gemarkung Unterlauter wird nicht erteilt, da die Erschließung nicht gesichert ist.