Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner 35. Sitzung am 03.08.2023 einstimmig beschlossen, den Antrag der PWG Neukirchen auf Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Neubau des Gemeindehauses Neukirchen in den Geschäftsgang zu verweisen.

 

Es herrschte Einvernehmen im Gemeinderat, zunächst einen Architekten zu beauftragen, der eine Kostenschätzung für die Komplettsanierung des Bestandsgebäudes ermittelt.

 

Seitens des Bauamtsleiters Peter Welz wurde eine überschlägige Kostenauflistung erstellt, die im Dokumentenanhang beigefügt ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch erforderlich, eine belastbare Kostenschätzung durch einen Architekten/Bauingenieur erstellen zu lassen.

 

Auf Basis dieser Kostenschätzung sollten von der Verwaltung die Fördermöglichkeiten einer Komplettsanierung ausgelotet werden und im Anschluss dem Vorhaben eines Neubaus gegenüber gestellt und entsprechend abgewogen werden.

 

 

Aus der Beratung:

 

Bauamtsleiter Peter Welz erläutert die von ihm erstellte überschlägige Kostenauflistung. Eine belastbare Kostenschätzung könne nur durch einen Architekten/Bauingenieur erstellt werden. Im Gremium besteht Einverständnis, nach dieser Kostenschätzung zunächst die Fördermöglichkeiten für eine Sanierung auszuloten und dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

 

Gemeinderat Martin Flohrschütz regt an, auch den Wert des Gemeindehauses Neukirchen für einen möglichen Verkauf zu ermitteln.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, für die Sanierung des Gemeindehauses Neukirchen einen Architekten/Bauingenieur mit der Erstellung eines Konzeptes inklusive Kostenschätzung zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.