Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Am 04.05.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik bei Lautertal“ und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut zur Stellungnahme vorzulegen (§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB).

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Dokumentenanhang beigefügten Tabelle aufgeführt. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, die Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen dieser Tabelle zu würdigen.

 

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderätin Monja Bühling ist von der Beratung und Abstimmung nach Art. 49 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

 

Herr Sascha Sebald von der Firma Solwerk GmbH übernimmt die fachlichen Ausführungen der vorliegenden Würdigungstabelle und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die von den Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ abgegebenen Stellungnahmen wie in der Würdigungstabelle dargestellt zu würdigen.

 

Die Würdigungstabelle wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.