Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Am 11.08.2023 wurden mit als Dokumentenanhang beigefügter E-Mail von Frau Punzelt und Herrn Müller-Punzelt Einwendungen vorgebracht.

 

Diese müssen vom Gemeinderat gewürdigt werden. Die Würdigungsvorschläge sind in der als Dokumentenanhang beigefügten Würdigungstabelle aufgeführt.

 

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderätin Monja Bühling ist von der Beratung und Abstimmung nach Art. 49 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb verliest die als Dokumentenanhang beigefügte E-Mail. Der Geschäftsleitende Beamte Cedric Lindner und Herr Sascha Sebald von der Firma Solwerk GmbH erläutern die einzelnen Punkte der Einwendungen und beantworten die Fragen aus dem Gremium.

 

Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein regt an, die Einfriedung der 3-reihigen Hecke an der Ostseite der Agrovoltaikanlage (zur Wohnbebauung) auf eine Pflanzhöhe von mindestens 70 cm zum Pflanzzeitpunkt festzulegen.

 

Hierzu besteht Einverständnis im Gremium. Der Beschlussvorschlag wird vom Ersten Bürgermeister Karl Kolb entsprechend angepasst.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die von Frau Punzelt und Herrn Müller-Punzelt zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahrens und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ vorgebrachten Einwendungen wie in der Würdigungstabelle dargestellt zu würdigen.

 

Bezüglich der Pflanzung der 3-reihigen Hecke (Ausgleichsmaßnahme A1) wird an der Ostseite eine Mindestpflanzhöhe von 70 cm zum Pflanzzeitpunkt festgelegt.

 

Die Würdigungstabelle wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.