Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Nachdem die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen des erneuten Beteiligungs- und Auslegungsverfahrens durch den Gemeinderat gewürdigt wurden, muss nun der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agrovoltaikanalage bei Lautertal“ noch durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen werden.

 

Die Planungsunterlagen sind als Dokumentenanhang beigefügt.

 

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderätin Monja Bühling ist von der Beratung und Abstimmung nach § 49 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.

 

Der Geschäftsleitende Beamte Cedric Lindner teilt mit, dass der Bebauungsplan vor der Ausfertigung noch dahingehend angepasst wird, dass die Pflanzhöhe der 3-reihigen Hecke an der Ostseite auf mindestens 70 cm zum Pflanzzeitpunkt festgelegt wird. Diese Anpassung ist Bestandteil des Beschlusses.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agrovoltaikanlage bei Lautertal“ in der Fassung vom 22.09.2023 als Satzung.

 

Vor der Ausfertigung ist der Punkt 3.2 im Textteil B noch dahingehend anzupassen, dass die Pflanzhöhe der 3-reihigen Hecke (Ausgleichsmaßnahme A1) an der Ostseite auf mindestens 70 cm zum Pflanzzeitpunkt festgelegt wird.

 

Die Verwaltung wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt.