Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Straßensanierung für den Taimbacher Weg ist für das Jahr 2024 geplant.

 

In diesem Zuge muss auch die Brücke (BW20-Neukirchen) erneuert oder saniert werden.

 

Zur Auswahl stehen die Instandsetzung der aktuell vorhandenen Brücke oder ein kompletter Ersatzneubau.

 

Die Instandsetzung ist nicht förderfähig. Der Ersatzneubau ist bis maximal 60% förderfähig. Voraussichtlich fällt die Förderung geringer aus, da es sich um keine verkehrswichtige Straße handelt.

 

Bei einer Instandsetzung würde sich an der Fahrbahnbreite nichts ändern und auch die Grünstreifen rechts und links würden vorhanden bleiben.

 

Bei einem Ersatzneubau würde die Brücke verbreitert werden und rechts und links ein Fußweg entstehen.

 

Gemäß der Kostenschätzung des Büros für Strukturmechanik liegt die Instandsetzung bei ca. 107.360, EUR (brutto). Der Ersatzneubau liegt bei ca. 258.764,- EUR (brutto).

 

Nicht förderfähig sind die jeweiligen Planungskosten. Diese betragen bei der Instandsetzung 27.066,-EUR (netto), beim Ersatzneubau 54.362,- EUR (netto).

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Variante der Instandsetzung favorisiert, da für die Mehrkosten kein ausgewogenes Kosten-/ Nutzenverhältnis gesehen wird.

 

Aus der Beratung:

 

Bauamtsleiter Peter Welz teilt mit, dass ein wasserrechtliches Verfahren bei einer Instandsetzung nicht erforderlich ist. Er führt weiter aus, dass die Sanierung zum Erhalt der Funktionalität völlig ausreichend sei und damit die kostengünstigere Lösung (auch ohne Förderung).

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Sanierungsmaßnahme für die Brücke (BW20-Neukirchen) in Form der Instandsetzung ohne Förderung durchzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.