Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Die Sanierung der Bergstraße in Neukirchen erfolgt im Hocheinbau. Die vorhandene Asphaltdecke wird aufgefräst und verbleibt als Tragschicht unter der Schotterprofilierung und der neuen Asphaltdecke. Das Straßenniveau hebt sich dadurch um 15 – 20 cm.

 

Das Anheben des Straßenniveaus hat auch in Verbindung mit dem starken Längsgefälle der Straße Auswirkungen auf die Anlieger. Die meisten Hofflächen entwässern aktuell auf die Straße. Nach der Straßensanierung würde das Niederschlagswasser teilweise in die Hofflächen entwässern.

 

Um dieses zu verhindern, wurde in einem gemeinsamen Gespräch vor Ort ein Kompromiss besprochen. Dieser ist jedoch so in der Entwässerungssatzung und dem BauGB nicht vorgesehen.

 

Die Hofflächen der Anlieger Bergstraße erhalten im Zuge der Straßensanierungsarbeiten im Anschluss an die Straße eine Entwässerung in Form von Mulden- oder Kastenrinnen. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen - Hoffläche entwässert teilweise auf die Straße, Straße entwässert teilweise in die Hoffläche - übernehmen die Anlieger die anfallenden Materialkosten der Entwässerung und die Gemeinde den Lohnanteil der ohnehin für die Gemeinde dort tätigen Baufirma.

 

Aus der Beratung:

 

Bauamtsleiter Peter Welz trägt vor, dass die Sanierung der Bergstraße im Hocheinbau erfolgt und das sich dadurch das Straßenniveau um 15 – 20 cm hebt, was wiederum Auswirkungen auf die Anlieger hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung hat. Da die Entwässerung rechtlich geregelt ist und diese weder auf die Straße noch auf die Höfe erfolgen darf, wurde ein Kompromiss abweichend von der Entwässerungssatzung zwischen den Anliegern und der Gemeinde geschlossen. Die Anlieger tragen die Materialkosten für die Entwässerungsanlage, die Gemeinde trägt die anfallenden Lohnkosten.

 

Gemeinderat Norbert Seitz fragt an, wer die Kosten für die Pflege der Mulden-/Kastenrinnen trägt.

 

Bauamtsleiter Peter Welz teilt mit, dass die Eigentümer die Kosten tragen, da die Rinnen auf deren Grundstücken liegen.

 

Gemeinderat Norbert Seitz fragt weiter an, ob diese „Kompromiss-Regelung“ auch auf andere Bauvorhaben angewandt wird, z.B. Hühnerbergsweg. Hier könnten entsprechende Nachfragen kommen.

 

Bauamtsleiter Peter Welz erklärt, dass ein solch gelagertes Entwässerungsproblem bei anderen Bauvorhaben nicht vorliegt. In der Bergstraße hat man einen problematischen Untergrund und eine starke Straßenneigung vorgefunden.

 

Gemeinderätin Renate Kotschenreuther fragt an, warum die Straße angehoben werden muss.

 

Bauamtsleiter Peter Welz erklärt, dass der Hocheinbau wesentlich kostengünstiger für die Gemeinde ist, als die gesamte Straße komplett zu erneuern.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt die Ausführung sowie Kostenteilung der Hofflächenentwässerung der Anlieger der Bergstraße wie folgt:

 

-          Die Anlieger tragen die Materialkosten der Entwässerung ihrer Hofflächen in Form von Mulden- oder Kastenrinnen mit Unterbau sowie den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung.

-          Die Gemeinde trägt die Lohnkosten der vorgenannten Entwässerungseinrichtung für die Hofflächen der Anlieger.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.