Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 02.12.2021 wurde die 5. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach II“ beschlossen.

 

In der Zeit vom 31.07.2023 bis zum 08.09.2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Einwendungen vorgebracht.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der als Dokumentenanhang beigefügten Aufstellung zusammengefasst.

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen dieser Tabelle zu würdigen.

 

Aus der Beratung:

 

Der Zweite Bürgermeister Martin Rebhan übergibt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Udo Weber vom Ingenieurbüro Kittner & Weber. Frau Bruder von NaturStromProjekte GmbH steht für zusätzliche Fragen zur Verfügung. Herr Udo Weber trägt die wesentlichsten Anregungen und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach II“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplans anhand der Würdigungstabelle vor.

 

Diese sind:

·           Durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken wird darauf hingewiesen, dass bei
       Starkregen mit einem erhöhten Oberflächenabfluss zu rechnen ist, wodurch sich die
       Überschwemmungsgefahr erhöht.

·           Das Landratsamt Coburg regt an, um Stoffeinträge ins Grundwasser auszuschließen, die
       Stahlprofile der Photovoltaikanlage nicht bis in den Grundwasserschwankungsbereich führen zu
       lassen.

Im Anschluss erörtert Herr Udo Weber die vorzunehmenden Maßnahmen, die zu einer langsamen Versickerung des Oberflächenwassers in die Waldflächen führen und dass das Einsetzen der Stahlprofile zu keiner Grundwasserverschmutzung führt, da diese nicht bis in den Grundwasserschwankungsbereich reichen werden.

 

Gemeinderat Martin Flohrschütz gibt zu bedenken, dass die Hälfte der Fläche zur Versickerung des Regenwassers durch die Module wegfällt.

 

Herr Udo Weber sieht für die Versickerung keine Probleme. Der Boden müsste die Wassermengen aufnehmen können. Hier bezieht er sich auf vorliegende Daten des Wasserwirtschaftsamtes Kronach.

 

Der Gemeinderat regt an, dass Herr Kreisbrandrat Stefan Püls hinsichtlich brandschutztechnischer Anforderungen/Hinweisschilder für die Photovoltaikanlage durch die NaturStromProjekte GmbH kontaktiert wird.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die von den Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach II“ abgegebenen Stellungnahmen wie in der Würdigungstabelle dargestellt zu würdigen.

 

Die Würdigungstabelle wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.