Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Die in den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach II“ im Parallelverfahren wurden in die als Dokumentenanhang beigefügten Planunterlagen eingearbeitet.

 

Es wird vorgeschlagen, dass sich der Gemeinderat diese Planentwürfe zu eigen macht und die Verwaltung ermächtigt das Auslegungsverfahren durchzuführen.

 

Aus der Beratung:

 

Zweiter Bürgermeister Martin Rebhan übergibt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Udo Weber. Dieser teilt mit, dass in den Bebauungsplan die Loipenführung eingearbeitet worden ist und die Flächen mit dem Loipenspurer des WFC Coburg-Neukirchen befahrbar sind.

 

Die Anregung des Gemeinderats Dr. Wicklein aus der Sitzung vom 07.12.2023 auf das Einbringen von höherer Bepflanzung findet ebenfalls in der 5. Änderung des Flächen-nutzungsplanes Berücksichtigung.

 

Gemeinderat Markus Koch fragt an, ob eine Erweiterung/Ergänzung der Anlage mit sehr großem Aufwand verbunden ist.

 

Frau Bruder von NaturStromProjekte GmbH teilt mit, das eine Erweiterung mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wäre. Die Kabeltrassenverlegung wäre äußerst aufwendig und am Ende nicht wirtschaftlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Planentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Rottenbach II“ im Parallelverfahren und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.