Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner 25. Sitzung am 01.09.2022 bezüglich der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung unter Auslotung von Fördermöglichkeiten auszuarbeiten.

 

In der 29. Sitzung des Gemeinderates am 19.01.2023 hat Herr Mario Röder von der SÜC dem Gemeinderat Umstellungsmöglichkeiten der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in Form einer Präsentation ausführlich erläutert.

 

Daraufhin hat die Verwaltung die SÜC mit der Fachplanung für die förderfähige Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik beauftragt. Die fertiggestellte Fachplanung wurde der Verwaltung in 10/2023 vorgelegt. Um die für die Förderung vorgeschriebene Einsparung zu erreichen, ist je Leuchtstelle der Einbau eines Steuerungsgerätes (Hub) erforderlich. Die zwischenzeitlich ausgesetzte Förderung (25 %) ist nach aktuellem Stand (07.02.2024) wieder möglich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 514.700 € (brutto) vor Abzug der Förderung. Auf den Dokumentanhang hierzu wird verwiesen. Aus technischen Gründen kann der Anhang nur eingeschränkt abgebildet werden, bei der Sitzung wird er vollständig abgebildet.

 

Am 07.11.2023 fand ein Leuchtenworkshop für Gemeinderäte statt, bei der insbesondere die Komplexität der technischen Anforderungen für eine Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik ausführlich erläutert wurden.

 

Auf Anforderung der Verwaltung wurde von der SÜC am 24.11.2023 ein weiteres Angebot für die Umstellung der Straßenbeleuchtung im turnusmäßigen Rhythmus ohne Förderung (ohne Steuerungsgerät) vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 379.487,37 € (brutto). Das Angebot ist als Dokumentenanhang beigefügt. Hinzukommen bei dieser Variante noch vorab schwer abzuschätzende zusätzliche Kosten für neue Verkabelungen.

 

Die beiden o. a. Varianten wurden am 15.01.2024 der Verwaltung und den anwesenden Fraktionsführern vorgestellt und erläutert.

 

Da zwischenzeitlich die Förderung für eine Umstellung mit Steuerungsgerät (Hub) ausgesetzt war und es von einzelnen Gemeinderäten Signale gab, die hochwertigere Technik mit Steuerungsgerät zu bevorzugen, hat die Verwaltung von der SÜC noch ein weiteres Angebot für eine turnusmäßige Umstellung mit Steuerungsgerät (Hub) angefordert. Dieses ist noch nicht fertiggestellt und kann erst bei der Gemeinderatssitzung präsentiert werden.

 

Die beiden Varianten einer turnusmäßigen Umstellung enthalten eine vergaberechtliche Unsicherheit. Bei Festlegung auf eine dieser Varianten wäre noch die Abklärung mit einem Vergabejuristen erforderlich (sh. Dokumentenanhang).

 

Herr Mario Röder wird alle drei oben beschriebenen Varianten vorstellen und erläutern.

 

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik wirkt sich in hohem Maße auf die Haushaltsplanung der kommenden Jahre aus. Zweifelsfrei wird sich die Haushaltslage für die nächsten Jahre als äußerst schwierig erweisen. Gründe dafür sind die wirtschaftliche Rezession, die Auswirkungen der Insolvenz von Regiomed und des Klinikneubaus auf den Kreishaushalt mit der Folge einer deutlichen und dauerhaften Erhöhung der Kreisumlage, eine spürbare Steigerung der Lohnkosten durch die Tarifabschlüsse sowie eine erhebliche Steigerung der Kosten für den Umbau des gemeindlichen Bauhofes. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen, der überaus langen Amortisationszeit einer Umstellung auf LED-Technik und vor allem, um sich einen Handlungsspielraum für die anderen kostenintensiven Vorhaben der Gemeinde (u. a. Schulsanierung mit Außenanlagen, Gemeindehaus Neukirchen, Wassergasse, Straßen-, Brücken- und Kanalsanierungen) zu erhalten, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die vollständige Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sukzessive bis zum Jahr 2030 zu vollziehen. Aufgrund nicht vorhersehbarer zusätzlicher Kosten für notwendige Verkabelungen, sollte die Umstellung mit Einbau eines Steuerungsgerätes je Leuchtstelle erfolgen. Vorhandene staatliche Fördermöglichkeiten sollten nach Möglichkeit in Anspruch genommen werden.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen und in den Investitionsplan aufzunehmen.  

 

Aus der Beratung:

 

Herr Mario Röder von der SÜC erläutert dem Gremium verschiedene Umstellungsvarianten.

 

Nach eingehender Beratung herrscht Einigkeit im Gremium, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Rahmen der turnusmäßigen Wartung bis spätestens 30.12.2030 durchzuführen. Das Wort „sukzessive“ soll aus dem Beschlussvorschlag gestrichen werden, um die Variante einer schnelleren (Gesamt) – Umstellung zu ermöglichen. Die Umstellung soll unter Zugrundelegung von Amortisationskriterien erfolgen. Seitens der Verwaltung soll ein entsprechender Vorschlag zur Umsetzung erarbeitet werden.

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb ändert daraufhin den Beschlussvorschlag ab und lässt darüber abstimmen:

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der gesamten Straßenbeleuchtung auf LED-Technik bis zum 31.12.2030 im Rahmen der turnusmäßigen Wartung. Die Zeitschiene der Umstellung wird unter Zugrundelegung von Amortisationskriterien festgelegt. Angestrebt wird die Umstellung mit Steuerungsgeräten (HUB). Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen und in den Investitionsplan aufzunehmen.