Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 08.02.2024 stellt die Freiwillige Feuerwehr Lautertal einen Antrag, auf Gewährung eines Zuschusses für die Erlangung einer Fahrerlaubnis der Klasse C für jeweils eine Kameradin/ einen Kameraden für die Jahre 2024 und 2025 zu gewähren.

 

Gleichzeitig wird beantragt, den mit Beschluss des Gemeinderates vom 05.03.2015 festgesetzten Zuschussbetrag in Höhe von 1.500,00 EUR aufgrund der seither eingetretenen Preissteigerung zu erhöhen.

 

Der Antrag ist als Dokumentenanhang beigefügt.

 

Auf die Begründung wird verwiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte antragsgemäß im Jahr 2024 und im Jahr 2025 jeweils eine Kameradin oder ein Kamerad die Erlangung einer Fahrerlaubnis der Klasse C ermöglicht und bezuschusst werden.

 

Seitens der Verwaltung wird diesbezüglich empfohlen, den Zuschussbetrag auf 2.000,00 EUR zu erhöhen.

 

Des Weiteren sollten die turnusmäßigen Aufwendungen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis von der Gemeinde übernommen werden, soweit die Fahrerlaubnis überwiegend für den Feuerwehrdienst benötigt wird. Die Einzelfallentscheidung sollte dem Ersten Bürgermeister obliegen.

 

Aus der Beratung:

 

Gemeinderat Siegfried Lorenz regt an, einen Zuschuss nur Feuerwehrdienstleistenden zu gewähren, die eine Ausbildung zum Maschinisten abgelegt haben.

 

Zweiter Bürgermeister Martin Rebhan hält es für sinnvoll, eine Vereinbarung zu schließen, die die jährliche anteilige Rückzahlung des erhaltenen Zuschusses bei Verlassen der FFW innerhalb von 5 Jahren umfasst.

 

Im Gemeinderat bestand über die Aufnahme der Klauseln Einigkeit.

 

Erster Bürgermeister ergänzte den Beschlussvorschlag entsprechend


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Zuschussbetrag für die Erlangung der Fahrerlaubnis der Klasse C für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Lautertal auf 2.000,00 EUR zu erhöhen.

 

Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass die jeweilige Person die Ausbildung zum Maschinisten erfolgreich abgelegt hat.

 

Scheidet die Kameradin/ der Kamerad innerhalb von 5 Jahren nach dem Ablegen der Fahrerlaubnis-prüfung aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr aus, ist der Zuschuss zeitanteilig anhand der erbrachten Dienstzeit an die Gemeinde Lautertal zurückzuzahlen.

 

Die turnusmäßigen Aufwendungen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis werden von der Gemeinde übernommen, soweit die Fahrerlaubnis überwiegend für den Feuerwehrdienst benötigt wird. Die Einzelfallentscheidung hierüber obliegt dem Ersten Bürgermeister.

 

Es wird festgelegt, für die Jahre 2024 und 2025 jeweils einer Kameradin/ einem Kameraden die Erlangung der Fahrerlaubnis der Klasse C zu ermöglichen.