Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01.02.2024 wurde das Mietverhältnis für die gemeindliche Mietwohnung Fornbacher Straße 7 (OG rechts) zum 30.04.2024 gekündigt.

 

Da die gemeindliche Notwohnung im Gemeindehaus Neukirchen aktuell nicht nutzbar ist und die zukünftige Entwicklung an dem Standort aktuell offen ist, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die o. g. Wohnung vorerst nicht neu zu vermieten, sondern als gemeindliche Notwohnung freizuhalten.

 

Aus der Beratung:

 

Geschäftsleitender Beamter Cedric Lindner teilt mit, dass die Gemeinde verpflichtet ist, gemeindlich obdachlose Menschen in einer „Notwohnung“ unterzubringen.

 

Gemeinderat Norbert Seitz regt an, mit den Nachbargemeinden in Kontakt zu treten und über die Bereitstellung einer „gemeinsamen Notwohnung“ anzusprechen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die zum 30.04.2024 gekündigte gemeindliche Mietwohnung in der Fornbacher Straße 7 (OG rechts) vorerst nicht neu zu vermieten, sondern als gemeindliche Notwohnung vorzuhalten.