Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2024 wurde in der Sitzung des Haupt-, Personal- und Finanzausschusses am 14.03.2024 öffentlich vorberaten. Die Vorberatung und Besprechung zum Stellenplan erfolgten in nichtöffentlicher Sitzung. Änderungen am vorgelegten Haushalts- und Stellenplan waren nicht veranlasst.

 

Es wurde ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.

 

Nach ausführlichem Sachvortrag durch Kämmerin Antje Süße und anschließender Beratung beschließt der Gemeinderat für das Jahr 2024 die Haushaltssatzung sowie den beigefügten Haushalts- und Stellenplan.

 

Aus der Beratung:

 

Kämmerin Antje Süße erläutert dem Gemeinderat die Haushaltszahlen für das Jahr 2024. Auf der Ausgabenseite macht sich die auf 46 Prozentpunkte angehobene Kreisumlage bemerkbar. Die Mehrbelastung zum Vorjahr beträgt 466.767 €.

 

Die Gemeinde Lautertal steht trotzdem auf einem soliden finanziellen Fundament. Mit dem Haushaltsplan 2024 können die geplanten Investitionen durchgeführt werden, dies ohne weitere Kreditaufnahmen bei gleichzeitigem Schuldenabbau.

 

Die Fraktionsführer bedanken sich bei der Kämmerin für die solide und komplexe Aufstellung des Haushaltsplans und dass die hohen Investitionen ohne weitere Kreditaufnahme erfolgen.

 

Erster Bürgermeister Karl Kolb dankt seinerseits dem Gemeinderat für die Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplans.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt für das Jahr 2024 folgende Haushaltssatzung sowie den beigefügten Haushalts- und Stellenplan.

 

Haushaltssatzung
der
Gemeinde Lautertal
für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.773.737 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.581.544 €

ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.       Grundsteuer

          a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               380 v. H.

          b) für die Grundstücke (B)                                                         380 v. H.

2.       Gewerbesteuer                                                                           340 v. H.

§ 5

1.       Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

900.000 €

          festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gemeinde Lautertal, den 04. April 2024

Kolb
1. Bürgermeister