Sitzung: 10.01.2019 GR/027/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 1
Sachverhalt:
Herr Lukas Rauscher beantragt den Teilabbruch und Anbau an das bestehende Wohnhaus auf der Fl. Nr. 125/6, Gemarkung Oberlauter. Da das Gebäude nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben fügt sich, nach Überprüfung durch das Bauamt, in die gegebene, vorhandene Bebauung ein.
Beschluss: