Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Herr Lukas Rauscher beantragt den Teilabbruch und Anbau an das bestehende Wohnhaus auf der Fl. Nr. 125/6, Gemarkung Oberlauter. Da das Gebäude nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich, nach Überprüfung durch das Bauamt, in die gegebene, vorhandene Bebauung ein.


Beschluss: