Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Anwesend: 15, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Das Wahlergebnis zur Wahl des Landrats für den Landkreis Coburg vom 27.01.2019 lässt die Möglichkeit offen, dass der 1. Bürgermeister der Gemeinde Lautertal, Sebastian Straubel, anlässlich der anstehenden Stichwahl am 10.02.2019 zum neuen Landrat gewählt wird und damit in der Gemeinde Lautertal eine Neuwahl des 1. Bürgermeisters ansteht.

 

Nachdem bei einer möglichen Wahl mit anschließender Wahlannahme das Dienstverhältnis zur Gemeinde Lautertal endet und gleichzeitig ein enger zeitlicher Ablauf zur Wahl eines neuen 1. Bürgermeisters in Gang gesetzt werden würde, erscheint es sinnvoll, möglichst frühzeitig einen möglichen Wahltermin (i.d.R. innerhalb 90 Tagen) ins Auge zu fassen.

 

In Anbetracht der anstehenden Europawahl am 26.05.2019 macht es Sinn, auch eine etwaige Bürgermeisterwahl in Lautertal auf diesen Termin zu legen. Da eine solche gemeinsame Wahl sowie die damit verbundene geringfügige Zeitüberschreitung unter Beteiligung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration durch die Rechtsaufsichtsbehörde festzusetzen ist, wird vorgeschlagen, den genannten Wahltermin vorzusehen und die Verwaltung zu beauftragen, bei Bedarf die notwendige Festsetzung des Wahltermins bei der Rechtsaufsichtsbehörde zu beantragen.


Beschluss:

 

Im Fall der Wahl des 1. Bürgermeisters Sebastian Straubel am 10.02.2019 zum Landrat des Landkreises Coburg einschließlich Annahme der Wahl und der damit erforderlichen Neuwahl eines 1. Bürgermeisters der Gemeinde Lautertal, schlägt der Gemeinderat vor, den möglichen Wahltermin hierzu gemeinsam mit der anstehenden Europawahl am 26.05.2019 (mögliche Stichwahl 09.06.2019) festzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden Termine gem. Art. 44 Abs. 1 GLKrWG beim Landratsamt Coburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur Festsetzung zu beantragen.