Nachtrag: 04.02.2019

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit der für den 10.02.2019 festgesetzten Stichwahl für den künftigen Landrat im Landkreis Coburg besteht die Möglichkeit, dass der derzeit amtierende 1. Bürgermeister der Gemeinde Lautertal, Sebastian Straubel, gewählt wird und kurzfristig aus dem Dienstverhältnis zur Gemeinde Lautertal ausscheidet.

 

Für die ggf. dadurch erforderliche Neuwahl eines berufsmäßigen 1. Bürgermeisters/einer berufsmäßigen 1.Bürgermeisterin steht durch den vorgegebenen Ablauf wenig Zeit zur Verfügung.

Damit die Gemeinde Lautertal auf den ggf. eintretenden Sachverhalt schnell reagieren kann, empfiehlt es sich frühzeitig einen Wahlleiter/eine Wahlleiterin samt Stellvertretung gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG zu berufen.

 

Zum Wahlleiter/Stellvertreter kann nicht berufen werden, wer sich zur Wahl des ersten Bürgermeisters aufstellen lässt, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung leitet oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

 

Damit für die wahlwerbenden Parteien und Wählergruppen diesbezüglich keine Hemmnisse auftreten, schlägt die Verwaltung vor, für die ggf. anstehende Neuwahl eines 1. Bürgermeisters/einer 1. Bürgermeisterin den geschäftsleitenden Beamten Hans Frieß zum Wahlleiter und Herrn Tobias Vater zum stellvertretenden Wahlleiter zu berufen.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde am 04.02.2019 zur bereits verschickten Tagesordnung ergänzt. Die Fraktionssprecher sowie Wolfgang Zapf von der PWG-NK wurden darüber informiert und haben der Ergänzung zugestimmt.


Beschluss:

 

Sofern der 1. Bürgermeister der Gemeinde Lautertal Sebastian Straubel anlässlich der Stichwahl am 10.02.2019 zum Landrat des Landkreises Coburg gewählt wird und dadurch in der Gemeinde Lautertal eine Neuwahl eines berufsmäßigen 1. Bürgermeisters/einer berufsmäßigen 1. Bürgermeisterin notwendig wird, beruft der Gemeinderat hierfür

 

            Herrn Hans Frieß zum Wahlleiter

            Herrn Tobias Vater zum stellvertretenden Wahlleiter.