Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Am 04.02.2019 wurde von der Bundesnetzagentur der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 – Version 2019 – veröffentlicht und der Öffentlichkeit sowie Trägern öffentlicher Belange bis zum 04.03.2019 die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen des Konsultationsverfahrens Stellungnahmen bzw. Einwände vorzubringen.

 

Trotz vehementen Widerstands aller Landkreisgemeinden sowie des Landkreises Coburg enthält auch der vorliegende Entwurf wiederrum die auf breiter Front abgelehnten Trassenvarianten P 44 (Netzverstärkung zwischen Altenfeld und Grafenrheinfeld) und P 44 mod (Netzverstärkung von Altenfeld über Würgau nach Lüdersheim).

 

Bereits in der letzten Stellungnahme hat die Gemeinde Lautertal auch die Einwendungen des Landratsamts Coburg übernommen und weitere Punkte angefügt. Zur Wahrung der Interessen des Landkreises Coburg sowie insbesondere der Gemeinde Lautertal war zur Fristwahrung vorab unter Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat nachfolgende Stellungnahme veranlasst:

 

Die Gemeinde Lautertal spricht sich nach wie vor gegen den Aus- bzw. Neubau zusätzlicher Stromtrassen im Landkreis Coburg aus und erhebt im Rahmen der Konsultation zum Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 – Version 2019 – nachfolgende Einwendungen gegen die Planungen für den Leitungsbau der Projekte P 44 (Altenfeld – Grafenrheinfeld) und P 44 mod. (Altenfeld – Würgau – Lüdersheim):

  1. Das gesamte Coburger Land hat bereits durch zahlreiche Netz- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen einen erheblichen Beitrag zur innerdeutschen Verknüpfung und Gestaltung der Energiewende geleistet! Eine weitere Überbündelung solcher Strukturen ist für die Region unzumutbar und wird nicht mehr akzeptiert.

 

  1. Die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan 2030 sind weder transparent noch berücksichtigen sie in angemessener Form die Anliegen der hier lebenden Menschen.

  2. Der geplante, völlig überdimensionierte Netzausbau, dessen Notwendigkeit nach wie vor nicht nachgewiesen ist, bedroht nicht nur die Akzeptanz des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, sondern letztlich die Akzeptanz der Energiewende überhaupt.

  3. Der finanzpolitische Irrsinn der vorgelegten Trassenplanung zu P 44 oder P 44 mod. ist umgehend zu beenden.

  4. Aufgrund zunehmender Gefahren von Terror und Gewalt gilt es einer zu starken Bündelung von Infrastrukturmaßnahmen entgegenzuwirken und durch kleinräumigere Lösungen potentielle Angriffspunkte zu entschärfen.

  5. Durch jede weitere Trasse werden die Planungshoheit und Entwicklungsfähigkeit aller Gemeinden im Landkreis Coburg existentiell eingeschränkt, teilweise sogar außer Kraft gesetzt. Diese drohende Handlungsunfähigkeit unserer Gemeinden nehmen wir nicht hin!

  6. Dem im Strukturwandel befindlichen Wirtschaftsraum Coburg drohen durch weitere Trassen enorme Einschränkungen der dringend notwendigen Gestaltungsfreiheit für Gewerbeentwicklungen.

  7. Die aktuellen Planungen zum weiteren Netzausbau konterkarieren die Eigenschaften und Bestrebungen der vergangenen Jahrzehnte, im Coburger Land erfolgreich eine Tourismusregion auszubauen.

  8. Gesundheitsbeeinträchtigungen und tiefe Eingriffe in das Eigentumsrecht unserer Landkreisbürger sind durch die aktuellen Trassenplanungen zu befürchten und werden nicht akzeptiert.

  9. Die natürliche Landschaft im Lautertal mit waldreichen Flächen – im erheblichen Maße FFH- und SPA-Flächen – gewähren einen hohen Erholungswert für die Menschen und Rückzugsgebiete für die Tierwelt der Region. Eine Zerschneidung dieser schützenswerten Landschaft zerstört den Lebensraum auf Dauer und wird nicht hingenommen.

  10. Der beschlossene Ausstieg aus der Kohlenutzung zur Energiegewinnung ist in der Planung nicht berücksichtigt. Durch den Wegfall der Kohlekraftwerke werden Leitungsressourcen frei, die genutzt werden können.

  11. Kleinräumige Energieerzeugung, wie z. B. Gaskraftwerke, Wind- und Solarenergie werden nicht im erforderlichen Maße geprüft oder gar vernachlässigt. Doch grade damit könnte der Energietransport verringert werden. Wir fordern diese Alternativen nochmals aufzugreifen und zu berücksichtigen.

  12. Die Energiegewinnung durch die Methode Power-to-gas ist mit keinem Wort erwähnt und folglich auch nicht geprüft. Die Infrastruktur zum Gastransport ist vorhanden und könnte dadurch zusätzliche Stromleitungen entbehrlich machen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal lehnt die im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zum Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 – Version 2019 dargelegten Planungsvarianten P 44 und P 44 mod. ab und stimmt der zur Fristwahrung bereits eingesandten Stellungnahme ausdrücklich zu.