Sitzung: 07.03.2019 GR/029/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Sachverhalt:
Am 04.02.2019 wurde von der Bundesnetzagentur der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 – Version 2019 – veröffentlicht und der Öffentlichkeit sowie Trägern öffentlicher Belange bis zum 04.03.2019 die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen des Konsultationsverfahrens Stellungnahmen bzw. Einwände vorzubringen.
Trotz vehementen Widerstands aller Landkreisgemeinden sowie des Landkreises Coburg enthält auch der vorliegende Entwurf wiederrum die auf breiter Front abgelehnten Trassenvarianten P 44 (Netzverstärkung zwischen Altenfeld und Grafenrheinfeld) und P 44 mod (Netzverstärkung von Altenfeld über Würgau nach Lüdersheim).
Bereits in der letzten Stellungnahme hat die Gemeinde Lautertal auch die Einwendungen des Landratsamts Coburg übernommen und weitere Punkte angefügt. Zur Wahrung der Interessen des Landkreises Coburg sowie insbesondere der Gemeinde Lautertal war zur Fristwahrung vorab unter Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat nachfolgende Stellungnahme veranlasst:
Die Gemeinde Lautertal spricht sich nach wie vor gegen den
Aus- bzw. Neubau zusätzlicher Stromtrassen im Landkreis Coburg aus und erhebt
im Rahmen der Konsultation zum Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 –
Version 2019 – nachfolgende Einwendungen gegen die Planungen für den Leitungsbau
der Projekte P 44 (Altenfeld – Grafenrheinfeld) und P 44 mod. (Altenfeld –
Würgau – Lüdersheim):
- Das gesamte Coburger Land hat bereits durch zahlreiche Netz- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen einen erheblichen Beitrag zur innerdeutschen Verknüpfung und Gestaltung der Energiewende geleistet! Eine weitere Überbündelung solcher Strukturen ist für die Region unzumutbar und wird nicht mehr akzeptiert.
- Die Planungen der
Übertragungsnetzbetreiber zum Netzentwicklungsplan 2030 sind weder
transparent noch berücksichtigen sie in angemessener Form die Anliegen der
hier lebenden Menschen.
- Der geplante, völlig
überdimensionierte Netzausbau, dessen Notwendigkeit nach wie vor nicht
nachgewiesen ist, bedroht nicht nur die Akzeptanz des weiteren Ausbaus
erneuerbarer Energien, sondern letztlich die Akzeptanz der Energiewende
überhaupt.
- Der finanzpolitische
Irrsinn der vorgelegten Trassenplanung zu P 44 oder P 44 mod. ist umgehend
zu beenden.
- Aufgrund zunehmender
Gefahren von Terror und Gewalt gilt es einer zu starken Bündelung von
Infrastrukturmaßnahmen entgegenzuwirken und durch kleinräumigere Lösungen
potentielle Angriffspunkte zu entschärfen.
- Durch jede weitere Trasse werden
die Planungshoheit und Entwicklungsfähigkeit aller Gemeinden im Landkreis
Coburg existentiell eingeschränkt, teilweise sogar außer Kraft gesetzt.
Diese drohende Handlungsunfähigkeit unserer Gemeinden nehmen wir nicht
hin!
- Dem im Strukturwandel
befindlichen Wirtschaftsraum Coburg drohen durch weitere Trassen enorme
Einschränkungen der dringend notwendigen Gestaltungsfreiheit für
Gewerbeentwicklungen.
- Die aktuellen Planungen
zum weiteren Netzausbau konterkarieren die Eigenschaften und Bestrebungen
der vergangenen Jahrzehnte, im Coburger Land erfolgreich eine
Tourismusregion auszubauen.
- Gesundheitsbeeinträchtigungen
und tiefe Eingriffe in das Eigentumsrecht unserer Landkreisbürger sind
durch die aktuellen Trassenplanungen zu befürchten und werden nicht
akzeptiert.
- Die natürliche Landschaft
im Lautertal mit waldreichen Flächen – im erheblichen Maße FFH- und
SPA-Flächen – gewähren einen hohen Erholungswert für die Menschen und Rückzugsgebiete
für die Tierwelt der Region. Eine Zerschneidung dieser schützenswerten
Landschaft zerstört den Lebensraum auf Dauer und wird nicht hingenommen.
- Der beschlossene Ausstieg
aus der Kohlenutzung zur Energiegewinnung ist in der Planung nicht
berücksichtigt. Durch den Wegfall der Kohlekraftwerke werden Leitungsressourcen
frei, die genutzt werden können.
- Kleinräumige
Energieerzeugung, wie z. B. Gaskraftwerke, Wind- und Solarenergie werden
nicht im erforderlichen Maße geprüft oder gar vernachlässigt. Doch grade
damit könnte der Energietransport verringert werden. Wir fordern diese
Alternativen nochmals aufzugreifen und zu berücksichtigen.
- Die Energiegewinnung durch die Methode Power-to-gas ist mit keinem Wort erwähnt und folglich auch nicht geprüft. Die Infrastruktur zum Gastransport ist vorhanden und könnte dadurch zusätzliche Stromleitungen entbehrlich machen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal lehnt die im Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zum Entwurf des Netzentwicklungsplans 2030 – Version 2019 dargelegten Planungsvarianten P 44 und P 44 mod. ab und stimmt der zur Fristwahrung bereits eingesandten Stellungnahme ausdrücklich zu.