Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Familie Ringwald beantragt den Anbau von zwei Wohnungen an das bestehende Wohnhaus auf der Fl. Nr. 765/34, Gem. Unterlauter. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „An der Pfaffengasse Ost“.

 

Es sind folgende Befreiungen notwendig:

-          Dachform: Flachdach (ist dort bereits in Form von Garagen vorhanden)

-          Baufenster: Überschreitung des zulässigen Baufensters

 

Anlässlich einer früheren Bauvoranfrage hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 04.10.2018, TOP 2.3, dem Bauvorhaben (Umbau bzw. Aufstockung des bestehenden Wohnhauses) zugestimmt und die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Pfaffengasse Ost“ hinsichtlich der festgelegten Dachform (Walmdach statt Satteldach) sowie Überschreitung des Baufensters zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Familie Ringwald zum Anbau von zwei Wohnungen an ihr bestehendes Wohnhaus auf der Fl. Nr. 765/36, Gem. Unterlauter, grundsätzlich zu.

 

In Anlehnung an die Beschlusslage vom 04.10.2018, TOP 2.3, erteilt der Gemeinderat abweichend von den vorliegenden Planunterlagen die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „An der Pfaffengasse Ost“ hinsichtlich der festgelegten Dachform und Dachneigung sofern ein Walmdach zur Ausführung kommt. Dem Bau eines Flachdachs wird nicht zugestimmt.

 

Die Befreiung erstreckt sich auch auf die Überschreitung des Baufensters. Der Antragsteller ist zu verpflichten, ausreichend Stellplätze (1,5 pro Wohnung) auf dem Grundstück nachzuweisen.