Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Seitens des Vdk -Ortsverband Lautergrund liegt ein Antrag zur Nutzung des Gemeindehauses in Neukirchen vor. Der Antrag ist beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag befürwortet. Für die Nutzung der Räumlichkeiten sind allerdings folgende Auflagen zu beachten:

 

-          Zur Nutzung sind nur örtliche Verbände und Vereine für deren satzungsgemäße Nutzung zugelassen.

-          Die Nutzung ist mindestens eine Woche im Vorhinein bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

-          Nach der Veranstaltung sind die Räume im vorgefundenen Zustand und besenrein zu verlassen. Weiterhin ist eine Nassreinigung der Toiletten durchzuführen.

-          Bei der Nutzung des Raumes haben die Belange der Gemeinde Vorrang.

-          Die Raumvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

-          Auf die Belange des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.

 

Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen Ausstattung der Räumlichkeiten wurde mit den Antragsstellern vereinbart, dass eine Entscheidung hierüber zurückgestellt wird. Ggf. kann kindgerechtes Mobiliar aus vorhandenen Beständen (bspw. Aussonderung aus Schulausstattung) gestellt werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt in stets widerruflicher Weise der Nutzung des Gemeindehauses in Neukirchen durch die örtlichen Vereine und Verbände für deren satzungsgemäße Zwecke in Form von Sitzungen, Besprechungen, Vorträgen u. ä. zu. Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.

 

Diese Regelung gilt probeweise bis zum 31.07.2020. Der Verwaltung wird auferlegt, bis dorthin dem Gemeinderat über die Nutzung des Raums Bericht zu erstatten.

 

Für die Nutzung der Räume gelten die im Sachverhalt genannten Kriterien.