Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 22.07.2019 beantragt der VdK-Ortsverband Lautergrund eine nicht näher definierte finanzielle Unterstützung für seine Verbandsarbeit. Begründet wird der Antrag damit, dass zum einen die Verbandsarbeit intensiviert werden soll und zum anderem dem Ortsverband nur ein kleiner Anteil der Mitgliedsbeiträge zur Verfügung steht und das Spendenaufkommen rückläufig ist.

Bei einer finanziellen Unterstützung des VdK-Ortsverbandes Lautergrund handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Lautertal. Hierfür sind im laufenden Haushaltsjahr keine Haushaltsmittel vorgesehen. Eine spezielle finanzielle Unterstützung des VdK Ortsverbandes Lautergrund wäre zudem eine Bevorzugung gegenüber anderen Vereinen und Verbänden, die durch ihre Aktivitäten ebenfalls zum Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Durch die Sportförderrichtlinien der Gemeinde Lautertal wird die aktive Jugendarbeit in den Sportvereinen gefördert. Hierfür werden derzeit jährlich 7.000 € an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der zunehmend alternden Gesellschaft kommt der Seniorenarbeit eine immer wichtigere Rolle zu. Seniorenarbeit sollte deshalb von der Wertigkeit her auf die gleiche Stufe gestellt werden wie die Jugendarbeit in den Sportvereinen.

 

Es sollte deshalb angestrebt werden, im Haushaltsjahr 2020 für Seniorenarbeit zusätzlich einen Betrag in Höhe von bis zu 15 % des Betrages einzustellen, der für die Jugendarbeit in den Sportvereinen an Haushaltmitten eingestellt wird (derzeit 15 % aus 7.000 € = 1.050 €).

 


Beschluss:

 

Der Antrag des VdK-Ortsverbandes Lautergrund vom 22.07.2019 auf eine nicht näher definierte finanzielle Förderung wird abgelehnt.

 

Es wird angestrebt, im Haushaltsjahr 2020 für Seniorenarbeit zusätzlich einen Betrag in Höhe von bis zu 15 % des Betrages einzustellen, der für die Jugendarbeit in den Sportvereinen gewährt wird. Gefördert werden insbesondere Vorträge, Kurse, Seminare und ähnliche Veranstaltungen. Zuschüsse für Ausflüge und Feierlichkeiten werden nicht gewährt. Die Anträge sind im Voraus schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten. Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Bei der Gewährung der Zuschüsse ist auf eine gerechte Verteilung auf alle Antragsteller zu achten. Über die im laufenden Jahr eingegangenen Anträge wird jeweils zum 31.12. des Jahres entschieden.