Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Am 23.08.2019 ging bei der Gemeindeverwaltung der Antrag des Kinderhauses Kunterbunt auf Neugestaltung des Gartenbereiches ein. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Insbesondere handelt es sich um die Umgestaltung des oberen Gartenbereichs zu einem Ballspielareal. Hierfür müsste sowohl der Bauerngarten als auch ein Kirschbaum beseitigt werden, um die notwendige Fläche zu schaffen.

 

Die vorhandene Topografie erlaubt eine einfache Umsetzung nicht, da eine Flächenangleichung erforderlich ist.

 

Die Gemeindeverwaltung wird den Sachverhalt prüfen und eine Ortsbegehung vornehmen. Weitere Planungen erfolgen im Anschluss. Eine abschließende Bewertung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020. Dabei ist auch eine Kosten-/Nutzenanalyse anzustellen, da sich mit dem Bolzplatz „Maasrangen“ Ballspielmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung befinden.

 

Hierzu ist anzumerken, dass diesbezüglich bereits am 14.03.2019 Cindy Seufert (Mitglied des Elternbeirats) und 2. Bürgermeister Martin Rebhan ein Gespräch stattgefunden hat. Nachdem durch den 2. Bürgermeister mit der Verwaltung und der Kindergartenleitung, Frau Jana Fischer, eine Ortseinsicht stattgefunden hat, wurde Frau Seufert mit Schreiben vom 18.03.2019 mitgeteilt, dass aufgrund der vorhandenen Topografie der Aufwand einer Umgestaltung in keinem Verhältnis zum gewünschten Ziel steht (s. Anlage).

 

Nachdem der 1. Bürgermeister den Sachverhalt nochmals zusammengefasst vorgetragen hat und den vorbereiteten Beschlussvorschlag bekannt gegeben hat, stellte 2. Bürgermeister Martin Rebhan einen Antrag zur Geschäftsordnung, in dem über den Sachverhalt sofort abschließend entschieden werden sollte.

 

Die Abstimmung zum Antrag zur Geschäftsordnung ergab:

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 13  Nein 4  Anwesend 17 

 

Damit hat der Gemeinderat abweichend zum vorbereiteten Vorschlag zum Beschluss entschieden.

 


Beschluss:

 

Der Antrag des Kinderhauses Kunterbunt auf Neugestaltung des Gartenbereiches zur Schaffung einer Ballspielfläche und Rückbau des Bauern- bzw. Lehrgartens wird abgelehnt.