Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Die Stadt Rödental beabsichtigt im Planbereich den vorhandenen Supermarkt abzureißen und mit drei Konzessionären zu vergrößern. Damit soll perspektivisch die Nahversorgung im innerstädtischen Bereich gesichert und verbessert werden. Parallel zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die 6. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 in diesem Bereich erforderlich.

 

Aus Sicht der Gemeinde Lautertal bestehen gegen die vorgelegte Planungsabsicht keine Einwände bzw. Bedenken.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Planungsabsicht zur 6. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplan Nr. 12 „Rödental-Mitte-Zentrum“ zur Kenntnis. Nachdem Belange der Gemeinde Lautertal dadurch nicht betroffen sind, werden von hier weder Einwände noch Anregungen vorgebracht. Soweit im Verlauf des Verfahrens grundlegende Planänderungen nicht mehr veranlasst sind, ist eine weitere Beteiligung der Gemeinde Lautertal am Verfahren entbehrlich.