Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Aufgrund eines privaten Antrags beabsichtigt die Stadt Rödental im Bereich „Rothinestraße“ die Innenentwicklung durch Nachverdichtung zu intensivieren. Aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wird hierzu ein Planverfahren für einer Bebauungsplanung nach § 13 b BauGB durchgeführt (beschleunigtes Verfahren).

 

Aus Sicht der Gemeinde Lautertal werden gemeindliche Belange hierdurch nicht berührt, sodass weder Einwände noch Anregungen veranlasst sind.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Planungsabsicht der Stadt Rödental zur Aufstellung des Bebauungsplans 077 „Rothinestraße“ in der Gemarkung Mönchröden zur Kenntnis. Nachdem dadurch Belange der Gemeinde Lautertal nicht berührt werden, sind weder Einwände noch Anregungen veranlasst. Soweit im Verlauf des Verfahrens grundlegende Planänderungen nicht mehr veranlasst sind, ist eine weitere Beteiligung der Gemeinde Lautertal am Verfahren entbehrlich.