Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Im Bereich des Stadtteils Rothenhof soll Baurecht für insgesamt 15 neue Bauparzellen ausgewiesen werden. Um dies zu realisieren ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen. Die vorgelegte Planung berührt Belange der Gemeinde Lautertal nicht, sodass von hieraus weder Einwände noch Anregungen veranlasst sind.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die vorgelegten Pläne zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 („Spitzacker/Mönchsleite“) im Stadtteil Rothenhof der Stadt Rödental zur Kenntnis. Nachdem hierdurch Belange der Gemeinde Lautertal nicht berührt werden, sind von hieraus weder Einwände noch Anregungen veranlasst.