Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Die Eheleute Katrin und Thomas Engelhardt planen den Bau einer Garagenanlage auf den Grundstücken, Beuerfelder Straße 30 und 32, Fl. Nr. 204/1 und 205/26, Gem. Oberlauter. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Fröschengraben“. Es ist vorgesehen, die Garage in den Hügel einzubauen sowie diese mit einem flach geneigten Dach zu decken. Vor den Garagentoren wird ein Stauraum von 5 m eingehalten.

Die nötige Fläche auf der Fl. Nr. 205/26 wird nach Absprache mit den Eigentümern von Fam. Engelhardt erworben.

 

Die Kosten zum Versatz der Straßenlaterne müssen durch die Eheleute Engelhardt getragen werden. Bei der SÜC ist ein entsprechendes Angebot angefragt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage der Eheleute Engelhardt zur Errichtung einer Garagenanlage auf den auf den Grundstücken, Beuerfelder Straße 30 und 32, Fl. Nr. 204/1 und 205/26 (Tfl.), Gem. Oberlauter zu. Es wird jedoch auf die Einhaltung der Stauraumtiefe von 5 m vor den Garagentoren bestanden.