Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 14, Befangen: 1

Sachverhalt:

 

Der TSV 1901 Oberlauter e. V. beabsichtigt im Rahmen der weiteren energetischen Sanierung des Sportgeländes den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Umkleidehauses und beantragt hierzu eine Zuwendung.

 

Für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen können gem. den Sportförderrichtlinien der Gemeinde Lautertal Zuwendungen in Höhe von 30 v. H. der zuschussfähigen Kosten (jedoch höchstens 10.000 EUR in 5 Jahren) gewährt werden.

 

Laut Kostenschätzung werden für die Maßnahme ca. 30.000 EUR veranschlagt. Danach ergibt sich grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 9.000 EUR. Laut Gemeinderatsbeschlüssen vom 11.06.2015 und 12.01.2017 erhielt der TSV Oberlauter für Gasanschluss sowie den Einbau einer Gasheizung im Sportheim bereits Zuwendungen in Höhe von 884,93 EUR sowie 3.033,30 EUR. Aufgrund der Deckelungsregelung (höchstens 10.000 EUR innerhalb von fünf Jahren) ergibt sich somit ein voraussichtlicher Zuschuss in Höhe von 6.081,77 EUR.

 

Bei Abrechnung der Maßnahme nach Juli 2020 erhöht sich dieser Zuschuss um 884,93 EUR auf 6.966,70 EUR.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erkennt die vom TSV Oberlauter beabsichtigte Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Umkleidehauses als energetische Maßnahme im Sinne der gemeindlichen Sportförderrichtlinie an und bewilligt dem Verein unter Berücksichtigung der bisher anrechenbaren Zuwendungen eine weitere Zuwendung in Höhe von max. 6.966,70 EUR.

 

Die Auszahlung der möglichen Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorlage der Rechnungen.