Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Die Eheleute Sandra und Andreas Sollmann planen den Umbau des bestehenden Anwesens mit Garagenerweiterung, Fl. Nr. 212, Gem. Neukirchen. Das Baugrundstück liegt innerhalb geschlossener Ortschaften und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Sandra und Andreas Sollmann zum Umbau des bestehenden Anwesens mit Garagenerweiterung, Fl. Nr. 212, Gem. Neukirchen zu.