Sitzung: 07.11.2019 GR/039/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Sachverhalt:
Die Eheleute Sandra und Andreas Sollmann planen den Umbau des bestehenden Anwesens mit Garagenerweiterung, Fl. Nr. 212, Gem. Neukirchen. Das Baugrundstück liegt innerhalb geschlossener Ortschaften und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Sandra und Andreas Sollmann zum Umbau des bestehenden Anwesens mit Garagenerweiterung, Fl. Nr. 212, Gem. Neukirchen zu.