Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.11.2019, eingegangen am 21.11.2019, stellt die ÜPW-Fraktion folgenden Antrag auf einen Grundsatzbeschluss zu Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet:

 

„Die ÜPW-Fraktion stellt den Antrag, dass der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal in der Sitzung am 05.12.2019 folgenden Grundsatzbeschluss fassen möge:

 

Die Gemeinde Lautertal befürwortet grundsätzlich die Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet. Zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes sollen jedoch Freiflächen für Photovoltaikanlagen nur innerhalb eines Abstandes von 110 m zur Autobahn BAB A 73 zugelassen werden (s. beiliegender Antrag)“.

 

Nachdem der Antrag durch die Firma Südwerk zurückgezogen wurde, verlas Bürgermeister Karl Kolb eine Stellungnahme zum zeitlichen Verlauf der Antragsstellung (s. Anlage) und den Antrag der ÜPW. Der Fraktionssprecher der ÜPW, 3. Bürgermeister Hans Rauscher, begründete den Antrag nochmals.

 

Als nächstes Verlas auch Gemeinderat Martin Flohrschütz seine Stellungnahme zu dem Projekt der Firma Südwerk und dem Antrag der ÜPW-Fraktion (s. Anlage). Nach seiner Meinung reglementiert den Antrag zu viel, auch kleinere Flächen werden ausgeschlossen.

 

 

Auch Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein, gab eine Begründung zum Antrag ab. Die Gemeinde Lautertal ist außerhalb der Gemeindegrenze schon durch große Infrastrukturmaßnahmen begrenzt (BAB A 73), auch leistet sie bereits einen Beitrag zur Gewinnung von regenerativen Energien (Windräder). Es soll verhindert werden, dass im Gemeindegebiet weitere Flächen genutzt werden. Entlang der Autobahn besteht bereits ein Einschnitt in die Natur, sodass hier weitere Maßnahmen leichter umzusetzen sind. Weiterhin soll verhindert werden, dass viele weitere, modifizierte Anträge zur Errichtung von Photovoltaikanlagen eingereicht werden.

 

2. Bürgermeister Martin Rebhan gab, im Hinblick auf die Antragsstellung von Südwerk, zu bedenken, dass die Zeitspanne zwischen Antragsstellung und Rücknahme sehr kurz ist und das Vorgehen generell fragwürdig erscheint. Bis zur Einreichung des Antrages hat der Gemeinderat nur Informationen erhalten, welche aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht beraten werden konnten.

 

Gemeinderat Norbert Seitz vertritt die Meinung, grundsätzliche Beschlüsse sollten mit Maß und Ziel gefasst werden und nicht sämtliche gestalterische Möglichkeiten im Vorfeld blockieren. Oft ist eine individuelle Einzelfallentscheidung zielführender.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes Freiflächen für Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Lautertal nur innerhalb eines Abstandes von bis zu 110 m zur Autobahn BAB A 73 zuzulassen. Geringfügig grundstücksbedingte Überschreitungen können zugelassen werden.