Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Kathrin und Thomas Engelhardt beantragen den Bau einer Doppelgarage auf Fl. Nrn. 204/1 und 205/26 (Teilfl.), Gem. Oberlauter. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Fröschengraben“.

 

Es ist folgende Befreiung notwendig:

-          Stauraum vor südlich gelegener Garage beträgt im Mittel 4,30 m.

 

Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Kathrin und Thomas Engelhardt zum Bau einer Doppelgarage auf Fl. Nrn. 204/1 und 205/26 (Teilfl.), Gem. Oberlauter, zu. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Fröschengraben“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden bis auf den Stauraum vor der Garage eingehalten.

Der Gemeinderat stimmt der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fröschengraben“ hinsichtlich des Stauraums vor der südlichen Garage zu.