Sitzung: 05.12.2019 GR/041/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Sachverhalt:
Lisa und Julian Taubmann planen den Bau eines Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise mit Fertigcarport auf Fl. Nr. 272/3, Gemarkung Oberlauter.
Das Baugrundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB zu behandeln. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Flächen für Wohnbedarf aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Lisa und Julian Taubmann zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise mit Fertigcarport auf Fl. Nr. 272/3, Gemarkung Oberlauter, zu.