Beschluss: Zurückgestellt

Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 22.11.2019 beantragt die Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH in Burgkunstadt die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans. Die Eckdaten der vorgesehenen PV-Anlage entsprechen denen der Information im Gemeinderat am 10.10.2019. Zur weiteren Bekanntgabe des Sachverhalts liegen die Antragsunterlagen (einschließlich Projektbeschreibung) bei. Die im Flächenumfang aufgenommenen Grundstücke Fl. Nrn. 306, 307, 310, 311, 312 und 313 liegen im Landschaftsschutzgebiet „Weisbachsgrund“. Weitere Schutzgebietsausweisungen sind nicht bekannt.

 

Bei den Bürgerversammlungen in allen Ortsteilen und nach Information über das Vorhaben stellte sich eine überwiegend ablehnende Haltung der Bevölkerung dar.

 

Auf die Einleitung eines Bauleitverfahrens besteht kein Rechtsanspruch. Es obliegt der Entscheidung der Gemeinde im Rahmen der Planungshoheit ein solches Verfahren einzuleiten.

 

Mit E-Mail vom 02.12.2019 hat die Firma Südwerk den vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans) formell zurückgezogen. Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin ohne Beratung und Entscheidung abgesetzt.