Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Der Tier- und Naturschutzverein für Coburg und Umgebung e. V. hat mit Schreiben vom 27.10.2019, eingegangen am 31.10.2019, den Antrag zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Kommunalverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz gestellt.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen und der damit einhergehenden Probleme, der Tier- und Naturschutzverein für Coburg und Umgebung e. V. nicht mehr in der Lage ist, das Problem der Katzenüberpopulation ohne flankierende Maßnahmen seitens der Behörden zu lösen.

 

Das Ziel des Antrages, dadurch eine Katzenüberpopulation einzudämmen, ist durchaus begrüßenswert. Eine Kastrationspflicht stellt jedoch einen massiven Eingriff in die private Entscheidungsgewalt der Katzenbesitzer dar. Probleme würde wohl auch die Prüfung der Einhaltung einer entsprechenden Kommunalverordnung mit sich bringen, insbesondere die Feststellung, welche freilaufenden Katzen tatsächlich kastriert sind. Des Weiteren hätte eine effektive Umsetzung die Festsetzung von entsprechenden Bußgeldern zur Folge. Nichtbefürworter einer Kastrationspflicht argumentieren zudem, dass durch Kastration deutliche Verhaltensänderungen der Tiere eintreten können und ein „Einsperren“ von nicht kastrierten Katzen nicht deren natürlichen Lebensgewohnheiten entspricht.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, den Antrag des Tier- und Naturschutzverein für Coburg und Umgebung e. V auf Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Kommunalverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach § 13 b Tierschutzgesetz abzulehnen. Vielmehr sollte verbesserte Aufklärung bei den Katzenbesitzern betrieben werden.

 

 

Nach Erläuterung des Sachverhalts durch den 1. Bürgermeister, erläuterte Gemeinderat Dr. Bernd Wicklein den komplexen Sachverhalt aus Sicht eines Tierarztes. Der steigenden Zahl der verwilderten Hauskatzen kann nur mit Kastration begegnet werden. Mit dem Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht schafft sich die Gemeinde eine Grundlage, um bei Bekanntwerden von „Brennpunkten“ bei privaten Haltern im Gemeindegebiet als Ordnungsbehörde einschreiten zu können. Auch erläuterte er ausführlich, welche Probleme mit Infektionskrankheiten und dem Fang von Singvögeln durch verwilderte und dadurch oft verwahrloste Katzen einhergehen.

 

Die Gemeinderäte Rena Fleischmann, Martin Flohrschütz und Martin Rebhan folgten seinen Ausführungen in allen Punkten und bedankten sich für die ausführlichen Informationen.

 

Gemeinderat Markus Süße unterstrich die Wichtigkeit der Kennzeichnungspflicht für die Tiere, um sie eindeutig das Besitzen zuordnen zu können.

 

Gemeinderätin Barbara Hölzel bat um Informationen zu den finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde. Der Tier- und Naturschutzverein Coburg erhält von jeder Landkreisgemeinde einen Betrag pro Einwohner der Gemeinde als finanzielle Unterstützung, da die Gemeinden keine eigenen Tierheime unterhalten. Dieser Betrag finanziert u. a. Kastration, Unterbringung und Versorgung der Tiere.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal unterstützt den Antrag des Tier- und Naturschutzvereins für Coburg und Umgebung e. V. vom 27.10.2019, eingegangen am 31.10.2019, zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und beauftragt die Verwaltung auf eine entsprechende Kommunalverordnung hinzuwirken.