Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16

Sachverhalt:

 

Herr Klaus Kummert beantragt die Nutzungsänderung des Nebengebäudes Fl. Nr. 138/2, Gem. Neukirchen zu wohnwirtschaftlichen Zwecken als 2-Zimmer-Wohnung. Das Bauvorhaben liegt innerhalb geschlossener Ortschaften und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben von Klaus Kummert zur Nutzungsänderung des Nebengebäudes Fl. Nr. 138/2, Gem. Neukirchen zu wohnwirtschaftlichen Zwecken als 2-Zimmer- Wohnung zu.