Sitzung: 09.01.2020 GR/042/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16
Sachverhalt:
Herr Klaus Kummert beantragt die Nutzungsänderung des Nebengebäudes Fl. Nr. 138/2, Gem. Neukirchen zu wohnwirtschaftlichen Zwecken als 2-Zimmer-Wohnung. Das Bauvorhaben liegt innerhalb geschlossener Ortschaften und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben von Klaus Kummert zur Nutzungsänderung des Nebengebäudes Fl. Nr. 138/2, Gem. Neukirchen zu wohnwirtschaftlichen Zwecken als 2-Zimmer- Wohnung zu.