Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Meeder beabsichtigt zur planungsrechtlichen Absicherung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gewerbegebiet (GE) Kleinwalbur „Großwalburer Röten“- landwirtschaftliches Lohnunternehmen in der Gemarkung Kleinwalbur den Flächennutzungsplan mit einer 14. Änderung entsprechend anzupassen. Die weiteren Angaben für diese Planungsabsicht ergeben sich aus beigefügten Unterlagen. Belange der Gemeinde Lautertal sind durch dieses Planvorhaben nicht betroffen, so dass aus Sicht der Gemeinde Lautertal weder Einwände noch Anregungen veranlasst sind.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Planungsabsicht der Gemeinde Meeder zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gewerbegebiet (GE) Kleinwalbur „Großwalburer Röten“ zur Kenntnis. Nachdem hierdurch Belange der Gemeinde Lautertal nicht berührt werden, sind im Rahmen der frühzeitigen Abstimmung mit Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB weder Einwände noch Anregungen veranlasst.

 

Soweit sich im weiteren Verfahrensablauf keine gravierenden Änderungen ergeben, die ggf. Belange der Gemeinde Lautertal berühren würden, ist eine weitere Beteiligung der Gemeinde Lautertal am Verfahren entbehrlich.