Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Sachverhalt:

 

Die Stadt Rödental beabsichtigt in den Stadtteilen geeignete Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen, um einer Abwanderung der Bevölkerung entgegen zu wirken.  Mit der vorliegenden Planung ist vorgesehen, im Stadtteil Rothenhof insgesamt 15 neue Bauparzellen auszuweisen. Die vorgesehene Schaffung eines allgemeinen Wohngebiets in Rothenhof beeinträchtigt Belange der Gemeinde Lautertal nicht, so dass von hieraus weder Einwände noch Anregungen veranlasst sind.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Entwurfsplanung der Stadt Rödental zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 für das allgemeine Wohngebiet „Spitzacker/Mönchsleite“ zur Kenntnis. Nachdem durch diese Planung Belange der Gemeinde Lautertal nicht berührt sind, werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung benachbarter Kommunen gem. § 4 Abs. 1 BauGB weder Einwände noch Anregungen geltend gemacht.

 

Soweit sich im weiteren Verfahrensablauf keine gravierenden Änderungen ergeben, die ggf. Belange der Gemeinde Lautertal berühren würden, ist eine weitere Beteiligung der Gemeinde Lautertal am Verfahren entbehrlich.