Sitzung: 09.01.2020 GR/042/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Sachverhalt:
Für die bevorstehende Kommunalwahl am 15.03.2020 werden an die Wahlhelfer sog. Erfrischungsgeldpauschalen erstattet. Zusätzlich hierzu werden diesmal weitere EDV-Schulungen zur Auswertung der Wahlergebnisse notwendig. Darüber hinaus erhalten auch die Mitglieder des Wahlausschusses eine pauschale Entschädigung. Die Verwaltung schlägt folgende Entschädigungsregelung vor:
Mitglieder des Wahl-/Briefwahlvorstands 70,00 EUR
Die jeweiligen Wahlvorsteher erhalten für Aufwendungen vor und am Wahltag insgesamt 10,00 EUR, für die Teilnahme an der zusätzlichen EDV-Schulung werden pauschal 10,00 EUR gewährt. Ebenso erhalten die Mitglieder des Wahlausschusses 10,00 EUR pro Sitzung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zur bevorstehenden Kommunalwahl am 15.03.2020 folgende Erfrischungsgeldpauschale bzw. pauschale Abgeltungen:
Mitglieder des Wahl-/Briefwahlvorstands 70,00 EUR
Die jeweiligen Wahlvorsteher erhalten für Aufwendungen vor und am Wahltag insgesamt 10,00 EUR, für die Teilnahme an der zusätzlichen EDV-Schulung werden pauschal 10,00 EUR gewährt. Ebenso erhalten die Mitglieder des Wahlausschusses 10,00 EUR pro Sitzung.