Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Tanja Wippenbeck beantragt den Umbau eines Einfamilienwohnhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohnungen und ein Fotostudio auf der Fl. Nr. 445/3, Gemarkung Oberlauter.

Das Baugrundstück liegt nicht innerhalb eines Bebauungsplanes und ist somit nach § 34 BauGB zu behandeln. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle Flächen für Wohnbedarf aus.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Tanja Wippenbeck zum Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses in ein Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohnungen und einem 1 Fotostudio auf der Fl. Nr 445/3, Gemarkung Oberlauter, zu.