Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Frau Brigitta Darabos und Herr Rafael Pastuschka beantragen den Bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 203/21, Gem. Oberlauter. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Gaisäcker“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in folgendem Punkt nicht eingehalten:

 

-          Höhenlage der Garage übersteigt aufgrund des Geländes das zulässige Maß (3 m)

-          Abstandsflächen ragen in das Nachbargrundstücke eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn liegt vor.

 

Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag Frau Brigitta Darabos und Herr Rafael Pastuschka zum Bau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 203/21, Gem. Oberlauter zu. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Gaisäcker“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden bis auf die zulässige Höhe der traufseitigen Garagenwand 3,00 m (hier 3,62 m) eingehalten.

 

Der Gemeinderat stimmt der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gaisäcker“ hinsichtlich der traufseitigen Höhe der Garagenwand und der dadurch entstehenden Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn zu.