Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Sachverhalt:

 

Herr Florian Schubert möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 167 (im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen), Obere Augärten, Gem. Oberlauter, gegenüber dem Sportplatz ein Wohnhaus errichten (siehe Plan in der Anlage).

 

Das Landratsamt würde der Anfrage, mit einem positiven Nachweis, über die Einhaltung der Geräuschimmissionen vom Spielbetrieb Sportplatz sowie vom Gewerbe nebenan zustimmen, diese Einhaltung der Geräuschimmissionen wurde uns von einem Sachverständigen mündlich bescheinigt.

 

Um die Erschließung zu gewährleisten, müsste die Gemeinde einen Kanalanschluss (ca. 75 m) von der Einfahrt Haus Nr. 2 (Engel) bis zum Grundstück Schubert neu verlegen, der Anschlusskanal würde der Gemeinde ca. 57.000,00 EUR brutto kosten, als Kanalanschlussgebühr müsste Herr Schubert ca. 2.250,00 EUR bezahlen, die o. g. Kosten könnten bei der Mitverlegung von Strom, Wasser, Gas und TK durch die SÜC um ca. 10.000,00 EUR gesenkt werden, die SÜC wird nach Rücksprache ein Angebot über die Anschlussleistungen auch mit Mehrkosten für den überlangen Anschluss erstellen, weiterhin müsste eine Straßenlampe installiert werden, Kosten ca. 3.500,00 EUR. Es muss jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass die öffentliche Straße nach der Einfahrt (Engel) unbefestigt (Schotterdecke) ist und durch die dann höhere Frequentierung, auch Winterdienst, einen höheren Unterhalt erfordert. 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, in Abhängigkeit einer positiven Bescheinigung durch das Landratsamt, der Bauvoranfrage des Herrn Florian Schubert unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:

 

Die Kosten sämtlicher Anschlussleitungen einschl. ordnungsgemäßer Wiederherstellung der Straßenoberfläche trägt Herr Florian Schubert, alle durch das Schallschutzgutachten erforderlich werdenden Auflagen (Erdwall, Bepflanzung etc.) werden von Herrn Schubert auf eigene Kosten erbracht.