Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Die Deutsche Funkturm GmbH sucht im Auftrag der Deutschen Telekom Standorte zur Stellung eines Mobilfunkmasts aus Beton mit 40 m Höhe an folgenden Standorten (siehe Lageplan):

 

Erster Standort: Der Eigentümer des Flurgrundstücks Nr. 436/0 möchte keine Einschränkungen durch einen Funkmast auf seinem Grundstück haben.

 

Zweiter Standort: Die Eigentümer möchten die schmalen Grundstücksstreifen mit den Fl. Nrn. 419/0 und 420/0 komplett verkaufen.

 

Um den Mobilfunkmast gilt ein Grenzabstand von 12,0 m für oberirdische Bebauung, dieser Radius entspricht dem Kreis um die beiden Standorte im Lageplan, die Fundamentierung misst 5,0 x 5,0 m.

 

Beim zweiten Standort gilt zu berücksichtigen, dass im angrenzenden Flurweg Fl. Nr. 438/1 der Flurbereinigung Unterlauter der zur Erschließung der geplanten, östlich liegenden Gewerbegebiete benötigte Schmutzwasserkanal vorgesehen ist.


Beschluss:

 

Nachdem durch die Errichtung eines Mobilfunkmasts Abstandsflächen zu einer möglichen weiteren Bebauung eingehalten werden müssen, stimmt der Gemeinderat den vorgeschlagenen Standorten nicht zu, um eine spätere Bebauung nicht zu behindern.