Sitzung: 06.02.2020 GR/043/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Sachverhalt:
Der Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 vom 10. und 11.12.2019 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene Erklärung wurde zur Kenntnis genommen.
Folgende Einwendungen wurden erhoben:
v Es ist zu prüfen, ob die Fortschreibungsblätter (z. B. Kompetenz für Sekretärin) weiterhin benötigt werden, eventuell rechtzeitig kündigen
§ Diese Loseblattsammlungen sind im ständigen Gebrauch, ebenso wie andere Gesetzestexte und Kommentare (z. B. TVöD). Es sind bereits mehrere Abonnements von Loseblattsammlungen, die nicht mehr benötigt werden, in den vergangenen Jahren gekündigt worden.
v Im Vermögenshaushalt 6300, Gruppierung 9504 AO Nr. 2501 fehlt der Beleg von 37,22 €.
§
Bei diesem Kauf handelt es sich um Verpflegung
der Gäste zur Eröffnung der Gemeindeverbindungsstraße Unterlauter-Esbach.
Bei diesem Beleg handelt es sich um den Kassenbeleg vom E-Center Wagner in
Coburg, eine Anforderung einer Zweitschrift dürfte daher wohl nicht möglich
sein. Es ist künftig die Vollständigkeit der Scan-Belege durch die Kasse besser
zu überwachen, die Kasse wird angewiesen, in regelmäßigen Abständen
(vierteljährlich) einen Prüflauf zur Überwachung zu starten.
Beschluss:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: