Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Sachverhalt:

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 18, Gem. Neukirchen wird die Baugenehmigung zum Umbau und zur Sanierung der Evang. Jugendbildungsstätte Oberfranken in Neukirchen beantragt. Das Grundstück ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf (Kirche / kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen) dargestellt und liegt im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt demnach nach § 35 Abs. 2 BauGB Durch den beabsichtigten Umbau bzw. die Sanierung ergeben sich lediglich geringfügige Änderungen, die planungsrechtlich nicht ins Gewicht fallen. Durch die Ausführung oder Benutzung werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert.

 

Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen den Sanierungs- und Umbauplänen aus planungsrechtlichen Erwägungen zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal nimmt die Pläne zum Umbau und zur Sanierung der Evang. Jugendbildungsstätte Oberfranken in Neukirchen zur Kenntnis und stimmt dem Bauantrag aus planungsrechtlichen Gesichtspunkten zu.