Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Familie Klink beantragt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl. Nr. 203/43, Gem. Oberlauter. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Gaisäcker“. Es werden alle Festsetzungen des Bebauungsplans bis auf die Höhe der traufseitigen Garagenwand eingehalten. Hierfür ist eine Befreiung notwendig.

 

Das Bauvorhaben und die Garage fügen sich in die nähere Umgebung und vorhandene Topografie ein. In der Gemeinderatssitzung am 05.03.2020 hat der Gemeinderat einer Weitergabe des Bauvorhabens an das Landratsamt bereits formlos zugestimmt und die nötige Befreiung erteilt. Das Bauvorhaben ist nun noch beschlussmäßig zu behandeln.


Beschluss:

 

Wie bereits in der Sitzung am 05.03.2020 vorbesprochen, stimmt der Gemeinderat der isolierten Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gaisäcker“ bezüglich der festgelegten Höhe von traufseitigen Wänden bei Garagen über 3,00 m (hier 3,38 m) zu.