Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Herr Sebastian Schollbach und Frau Yvonne Schollbach beantragen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Kellergeschoss, Fl. Nr. 112/6, Gemarkung Tiefenlauter. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Bahnhofstraße werden, bis auf die Höhenfestsetzungen des Gebäudes zur Straße, eingehalten. Die Befreiung der festgesetzten Höhen zur Straße ist durch die angrenzende Bebauung bzw. Topographie notwendig.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag von Frau Yvonne und Herrn Sebastian Schollbach zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Fl. Nr. 112/6, Gemarkung Tiefenlauter, zu. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ werden, bis auf die festgelegte Höhe zur Straße hin, eingehalten.

 

Die notwendige Befreiung zur Abweichung von den festgelegten Höhen wird erteilt.