Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Der Haushalt 2020 wurde bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar vorberaten.

Folgende Veränderungen wurden im Haushaltsplan vorgenommen:

 

-          Aufgrund der geänderten Förderkulisse sowie dem zeitlichen Druck wird nunmehr eine Containerlösung für den Kindergarten Klecks favorisiert. Dies soll voraussichtlich für einen Zeitraum von 2-3 Jahren dienen. Ein Anbau an den bestehenden Kindergarten wird nach einer Nutzung von 1 bis 1,5 Jahren neu geprüft, die Pläne hierfür erstellt derzeit ein Architekturbüro. Im Haushalt werden deshalb 160.000 € für die Erschließung, den Erwerb, die Inneneinrichtung und die Planungsleistungen veranschlagt, alternativ zum Erwerb wird auch die Nutzung zur Miete geprüft, hierfür sind für 2020 10.000 €, für die beiden Folgejahre jeweils 35.000 € eingeplant.

-          Für Klima-/Umweltschutz werden 25.000 € für Planungsleistungen aufgenommen.

-          15.000 € sind für den Erwerb von Geschwindigkeitswarntafeln eingeplant.

-          Der Einbau einer Absauganlage für das Feuerwehrgerätehaus in Rottenbach wird mit 20.000 € veranschlagt.

-          Für den Radwegebau werden in den Finanzplanungsjahren 2021 und 2022 jeweils 200.000 € eingeplant.

-           

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt für das Jahr 2020 folgende Haushaltssatzung sowie den vorgelegten Haushalts-, Stellen- und Finanzplan mit dem Investitionsprogramm.

 

Haushaltssatzung
der
Gemeinde Lautertal
für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.822.726 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.929.446 €

ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.       Grundsteuer

          a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)             380 v. H.

          b) für die Grundstücke (B)                                                  380 v. H.

2.       Gewerbesteuer                                                                             340 v. H.

 

§ 5

1.       Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

900.000 €

          festgesetzt.

 

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.