Sitzung: 16.04.2020 GR/045/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Sachverhalt:
Der Haushalt 2020 wurde bereits in der Gemeinderatssitzung im Februar vorberaten.
Folgende Veränderungen wurden im Haushaltsplan vorgenommen:
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Aufgrund der geänderten Förderkulisse sowie dem
zeitlichen Druck wird nunmehr eine Containerlösung für den Kindergarten Klecks
favorisiert. Dies soll voraussichtlich für einen Zeitraum von 2-3 Jahren
dienen. Ein Anbau an den bestehenden Kindergarten wird nach einer Nutzung von 1
bis 1,5 Jahren neu geprüft, die Pläne hierfür erstellt derzeit ein
Architekturbüro. Im Haushalt werden deshalb 160.000 € für die Erschließung, den
Erwerb, die Inneneinrichtung und die Planungsleistungen veranschlagt,
alternativ zum Erwerb wird auch die Nutzung zur Miete geprüft, hierfür sind für
2020 10.000 €, für die beiden Folgejahre jeweils 35.000 € eingeplant.
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Für Klima-/Umweltschutz werden 25.000 € für
Planungsleistungen aufgenommen.
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15.000 € sind für den Erwerb von
Geschwindigkeitswarntafeln eingeplant.
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Der Einbau einer Absauganlage für das Feuerwehrgerätehaus
in Rottenbach wird mit 20.000 € veranschlagt.
- Für den Radwegebau werden in den Finanzplanungsjahren 2021 und 2022 jeweils 200.000 € eingeplant.
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Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lautertal beschließt für das Jahr 2020 folgende Haushaltssatzung sowie den vorgelegten Haushalts-, Stellen- und Finanzplan mit dem Investitionsprogramm.
Haushaltssatzung |
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Lautertal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
7.822.726 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.929.446 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
nicht festgesetzt.
§
4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v. H.
b) für die Grundstücke
(B) 380 v. H.
2. Gewerbesteuer 340
v. H.
§
5
1. Der
Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf
900.000 €
festgesetzt.
§
6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.